DAS IST BERATUNG FÜR RECHNUNGSLEGUNG
Unser Grundprinzip: Beratung rein nur für Rechnungslegung gibt es nicht, nur im Zusammenhang mit relevanten Steuern. Sollten Sie bezüglich der unten, nicht vollumfänglich aufgelisteten Themenkreisen Beratung benötigen, „objektive Augen” brauchen, denken Sie immer an unseren Grundprinzip.
Also die konkreten Themenkreisen wo Sie eventuell „Objektive Augen” brauchen:
Komplexe Themenkreise
- Aquisitionen
- Gesellschaftsumformungen
- Restrukturierungen
- Verträge
- Mehrere Geschäfte (Warenlieferung und Dienstleistung) in einem Vertrag, atypische Verträge
- Kauf, Verkauf von Rechte, Kundenstämme, usw.
- Leasing
- Lieferverträge mit längerer Laufzeit, mit komplexen Abrechnungsmethoden, mit konditionellen
- Bedingungen
- Verrechnungen mit öffentlichen Versorgungsunternehmen, und mehr, mehr anderes.
Konkrete Problemfelder
in Rechnungslegung
- Anlagevermögen wenn zu Aktivieren, was ist zu aktivieren, Umklassifizierung, Abschreibung nach Körperschaftssteuer
- Aktien, Geschäftsanteile wenn auszuweisen falls im Vertrag kondizionell geregelt, Wertberichtigung falls Unterkapitalisierung besteht, oder Dividende gezahlt werden
- Bestandswert der Forderungen, gekauften Forderungen, Tausch-Forderungen, Abwertungen und wie diese bezüglich KöSt berücksichtigen
- Bestandswert der Vorräte, Wertberichtigungen und deren Auswirkungen auf Gewerbesteuer
- Eigenkapitalmaßnahmen (Unterkapitalisierung, Kapitalrücklage, Kapitalnachschuß, Forderungverzicht und spätere Konsequenzen von denen auf sowohl die Gesellschaft als auch Gesellschafter)
- Umsatz oder sonstiger Ertrag
- Vermittelte Dienstleistung oder sonstige Dienstleistung
- Geschäfte unter Verbundenen
Falls Sie in der obigen Liste was entdeckt haben wo Sie in Ihrem Unternehmen Unsicherheit vermuten, wenden Sie sich unverbindlich an uns. Sie sollten genau so verfahren, wenn Sie der Meinung sind die obige Liste sollte z.B. aus Wesentlichkeitsgründen mit anderen Themen erweitert werden.