WAS ALLES STEUERBRERATUNG BEDEUTET
Die Steuerthemen wo sich es äußerst lohnt uns anzurufen, besuchen:
Die oben aufgeführten, wichtigsten Steuerarten und Abgaben stehen in enger Zusammenhang mit den buchhalterischen und sonstigen, rechtlichen (wie z.B. Bürgerrecht) Behandlungen des Wirtschaftslebens, dementsprechend müssen diese unentbehrlich berücksichtigt werden, wenn Geschäftsvorfälle, oder Vertragsverhältnisse beurteilt werden müssen.
Alle Problemfelder mit denen die Mitspieler des Wirtschaftslebens Tag für Tag kämpfen, werden von uns in der Komplexität wie oben beschrieben behandelt.
Unsere begründeten, umfangreichen Beratungen, Stellungnahmen beruhen auf den jahrzentelangen Erfarhungen der Geschäftsführung demzufolge ist Ihnen die Zuverlässigkeit gesichert.
Betriebsprüfungen, Revisionen von den unterschiedlichen Behörden (Steueramt, Gemeindeamt, Zollamt) werden heutzutage immer öfter im Zusammenhang mit Rechnungslegung durchgeführt. Das kann ein Grund dafür sein daß Sie uns im Laufe dieser Prüfungen heranziehen. In diesen konkreten Fällen werden von uns auch Personalsteuer, Sozialabgaben, Mehrwertsteuer behandelt.
Sollten Sie im Laufe der Betriebsprüfung (bis einschliesslich die Rechtsprozess – Periode) Unterstützung brauchen, dann melden Sie sich bei uns. Grundprinzip soll sein:
„besser später, als nie”.
Wichtig zu wissen, dass wir gegenwärtig im Bezug auf Personal Einkommensteuer, Sozialversicherungsabgaben, und Mehrwertsteuer keine allgemein gültigen Beratungen anbieten, nur in konkreten Fällen.